Baugrubensicherung · 10. Januar 2019
Aufgrund der topografischen Gegebenheiten wird Baugrund in Tirol immer knapper und kostbarer. Dementsprechend hoch sind die Grundstückspreise, weshalb von Bauherrenseite meist versucht wird, den Baugrund bestmöglich auszunutzen. Gemäß § 43 TBO ist die vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken zur Herstellung einer Baugrube – sowohl in Form von freien Aushubböschungen als auch durch Versetzen wiederausbaubarer Anker – prinzipiell bewilligungsfähig.